Präambel
Die WO lässt den Bezirken bestimmte Freiheiten, um den unterschiedlich gewachsenen Strukturen Rechnung zu tragen; andererseits soll sie Gemeinsamkeiten sicherstellen, wo es gilt, die Besonderheiten im Jugendbereich zu berücksichtigen. Kernpunkte dieser WO sind:
- Regelungen zu den Jugendturnieren mit Ranglisten- und Leistungsklassenwertung.
- Einheitliche Bezeichnung der Konkurrenzen.
- Einrichtung von Bezirksligen mit gesonderter Altersstruktur.
- Parallel dazu Konzentrierung leistungsstarker Mannschaften aller Altersklassen in Bezirksliga-Gruppen, um die Wertung der Spiele für die DTB-Jugendrangliste zu rechtfertigen.
- Angebot von „Gemischt-Mannschaften“ im Jüngstenbereich.
- Eine flexible Ersatzspielerlösung.
- Zulassung von Spielergemeinschaften.
- Dem Jugendbereich angepasste einheitliche Ordnungsgelder.
Diese WO soll, abgesehen von den allgemeinen Tennisregeln der ITF sowie der Wettspiel- und Turnierordnung des DTB, für sich alleine stehen. Sollte aber ein Punkt nicht geregelt sein, so ist in gemäß TVN-WO der Erwachsenen zu entscheiden.
Geltungsbereich
Die vorliegende Wettspielordnung (im Folgenden „WO“) gilt für die Turniere und für die Mannschaftswettbewerbe der Jugend auf Verbands-, Bezirks- und Kreisebene im Tennisverband Niederrhein (TVN).
Die Wettspiele werden nach den Tennisregeln der ITF sowie der Wettspiel- und Turnierordnung des DTB mit den nachfolgend aufgeführten Zusatzbestimmungen durchgeführt.
Teilnahmeberechtigt an den Wettspielen sind grundsätzlich die dem TVN angeschlossenen Vereine bzw. die diesen Vereinen als Mitglied angehörigen Jugendlichen. Mit Abgabe der Meldung zur Teilnahme erkennen Verein und Jugendliche diese WO an.
1. Organisation
1.1 Jugendausschuss, Jugendwart
Verantwortlich für das Turniergeschehen im Jugendbereich ist der TVN-Jugendausschuss.
Die Organisation der offiziellen Jugendmeisterschaften (Abschnitt 4) und der Ju-gendmannschaftswettbewerbe (Abschnitt 5) obliegt:
auf Verbandsebene dem Verbandsjugendausschuss
auf Bezirksebene dem jeweiligen Bezirksjugendausschuss
auf Kreisebene dem jeweiligen Kreisjugendausschuss.
Sofern kein Jugendausschuss (JA) bestellt ist, ist dies Aufgabe des jeweiligen Jugendwartes (JW). Die besonderen Aufgaben des JA bzw. des JW hinsichtlich der Wettbewerbsorganisation gehen im Folgenden aus der WO hervor.
1.2 Wettspielleiter
Der jeweilige Jugendausschuss bzw. Jugendwart kann die Organisation der Mannschaftswettbewerbe ganz oder teilweise auf andere Personen übertragen. Die Jugendwarte bzw. die anderweitig benannten Personen fungieren als „Wettspielleiter“. Der Wettspielleiter hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Erstellung des Spielplans (Auslosung der Gruppen)
- Bekanntgabe des Spielplans
- Überwachung der Spieltermine
- Überprüfung und Auswertung der Spielberichte
- Entscheidung über beantragte Spielverlegungen.
- Verhängung von Ordnungsgeldern.
- Entscheidung über Proteste in erster Instanz.
- Überwachung, ob sich Spieler in höheren Spielklassen festgespielt haben.
- Erstellung der Abschlusstabellen.
1.3 Ranglistenbeauftragter
Der jeweilige JA benennt einen Ranglistenbeauftragten, der die Interessen der Jugendlichen hinsichtlich Erfassung für die DTB-Jugendrangliste wahrnimmt.
Die Ausrichter von Jugendturnieren mit Wertung für die DTB-Jugendrangliste melden die Turnierergebnisse an den Ranglistenbeauftragten des TVN.
Die ranglistenrelevanten Ergebnisse aus den Jugendmannschaftswettbewerben NL und VL sind ebenfalls an den Ranglistenbeauftragten des TVN zu melden, entsprechende Ergebnisse aus den Bezirksligen an den Ranglistenbeauftragten des zuständigen Bezirkes. Für die Wertung im Bereich Leistungsklassen sind alle Ergebnisse an den TVN zu melden.
1.4 Geschäftsstellen
Sofern durch den Wettspielleiter nicht anders festgelegt, erfolgt die Korrespondenz mit den teilnehmenden Vereinen (An- und Abmeldung von Mannschaften, Bekanntgabe des Spielplans etc.) über die Verbands- bzw. Bezirksgeschäftsstellen.
Das Berichtswesen wird durch die Wettspielleiter im Detail festgelegt.
2. Allgemeine Teilnahmebedingungen, Altersgruppen
2.1 Vereinszugehörigkeit
Gemäß Absatz 1 dieser WO müssen alle Jugendlichen, die an den im Folgenden beschriebenen Wettbewerben teilnehmen, Mitglied eines Vereins sein, der wiederum dem DTB über den jeweiligen Landesverband als Mitglied angeschlossen ist. Ausnahme sind Turniere mit internationaler Beteiligung sowie Turniere ohne Ranglistenwertung.
2.2 Sportärztliche Untersuchung
Alle Jugendlichen, die an den im Folgenden beschriebenen Wettbewerben teilnehmen, müssen sportärztlich untersucht sein. Verantwortlich für die regelmäßige Durchführung dieser Untersuchung (Erstuntersuchung und Nachuntersuchungen in 2-Jahresfrist) sind die Eltern (Erziehungsberechtigten).
Die Vereine sind gehalten, von ihren jugendlichen Mitgliedern einen entsprechenden Nachweis (sportärztliche Bescheinigung oder Sportgesundheitspass) zu fordern. Bei Meldung der Mannschaften auf Verbandsebene sowie bei Meldung zu einem Turnier kann der TVN die Vorlage entsprechender Bescheinigungen durch die Vereine verlangen.
2.3 Altersgruppen
Jugendliche und Nachwuchsspieler werden in Altersklassen gemäß § 10 der DTB-Turnierordnung eingeteilt. Hierbei gelten für den TVN folgende Alters-klassen in den Turnieren:
MU/WU 18
MU/WU 16
MU/WU 14
MU/WU 12
MU/WU 10 (druckreduzierte Bälle grün)
Zusätzlich sollen angeboten werden:
MU/WU 9 (Midcourt – druckreduzierte Bälle orange)
MU/WU 8 (Kleinfeld – druckreduzierte Bälle rot)
In den Mannschaftswettkämpfen gelten folgende Altersklassen:
MU/WU 18
MU/WU 15
MU/WU 12
MU/WU10 (druckreduzierte Bälle grün)
MU/WU 9 (Midcourt – druckreduzierte Bälle orange)
MU/WU 8 (Kleinfeld – druckreduzierte Bälle rot)
MU/WU 10 – MU/WU 12 darf in Mannschaftswettkämpfen grundsätz-lich nur eine Altersklasse höher spielen.
Für Turniere gilt Turnierordnung DTB, § 45,7
3. Turniere
3.1 Offizielle Jugendmeisterschaften
Verband, Bezirke und ggf. Kreise veranstalten jährlich:
- Jugendverbandsmeisterschaften
- Jugendbezirksmeisterschaften
- Jugendkreismeisterschaften
- Verantwortlich als Veranstalter sind die gemäß Abschnitt 3 zuständigen Gremien.
Diese bestimmen die Inhalte der Ausschreibung, insbesondere:
- die ausgetragenen Konkurrenzen
- einen Ausrichter
- Zulassungsbeschränkungen auf Basis von Qualifikation und Rangliste (Quoten)
- Ausnahmeregelungen bzgl. der Teilnahme in einer höheren Altersgruppe. Hierbei gilt, dass ein Höherspielen nur dann erlaubt ist, wenn der Spieler zu den Gesetzten der höheren Altersklasse gehört.
- Sonderregelungen bzgl. der Auslosung: In der jeweils ersten Runde des Turniers dürfen Spieler aus dem selben Verein auf Kreisebene, aus dem selben Kreis auf Bezirksebene und aus dem selben Bezirk auf Verbandsebene getrennt ausgelost werden
- den Oberschiedsrichter
3.2 Jugendturniere mit Ranglisten- und Leistungsklassenwertung
Die Ergebnisse aus den Meisterschaften aus 4.1 werden für die DTB-Jugendrangliste sowie die Leistungsklassen gewertet. Darüber hinaus können Vereine mit Genehmigung des Verbandes weitere Turniere veranstalten, die für die DTB-Jugendrangliste und/oder die Leistungsklassen gewertet werden. Hierzu bedarf es eines schriftlichen Antrags an den DTB zur Aufnahme in den jährlichen Terminkalender. Der Antrag ist bis zur jeweils durch den DTB festgelegten Frist über den TVN – Jugendausschuss zu stellen. Der TVN – JA kann die Genehmigung bzw. die Wertung für die DTB-Jugendrangliste und die Leistungsklassen insbesondere in folgenden Fällen versagen:
- Die Ausschreibung widerspricht der DTB-Turnierordnung.
- Der Termin überschneidet sich mit anderen Turnierveranstaltungen.
- Es ist kein für die Ranglistenwertung adäquates Teilnehmerfeld zu erwarten.
- Eine ordnungsgemäße Abwicklung des Turniers erscheint nicht gewährleistet.
Der TVN – JA ist befugt, über die DTB-Turnierordnung hinaus Auflagen zu machen. Dies betrifft insonderheit die Höhe der Nenngelder und die Verwendung der Bälle. Ferner ist er berechtigt, bei Verstößen des Ausrichters gegen die DTB-Turnierordnung oder gegen die Auflagen des Verbandes die Ranglistenwertung auch im Nachhinein zu versagen.
3.3 Jugendturniere ohne Ranglisten- oder LK-Wertung
Sonstige von den Vereinen durchgeführte Jugendturniere (z.B. Jugendvereinsmeisterschaften oder Stadtmeisterschaften) unterliegen vom Grundsatz her ebenfalls der DTB-Turnierordnung. Im Gegensatz zu den Turnieren aus Absatz 5.2 werden aber Gestaltungsfreiräume belassen bezüglich:
- Zulassung
- Zusammenfassung von Altersgruppen
- Auslosung und Setzung
- Verkürzung der einzelnen Wettspiele (langer Satz bis 9 oder 3. Satz als Match-Tie-Break)
Diese Turniere unterliegen nicht den Regelungen aus Absatz 4.5. Allerdings haben die Turniere aus Absatz 4.1 und 4.2 Vorrang. (Dies bedeutet z.B.: Ein Jugendlicher, der an den Verbandsmeisterschaften teilnimmt, darf im selben Zeitraum Vereinsmeisterschaften spielen, wenn der Verein auf die Terminansetzung der Verbandsmeisterschaften entsprechend Rücksicht nimmt.)
3.4 Kleinfeldtennisturniere
Für die Altersklasse U8 sollen Tennisturniere kindgerecht in Form von Kleinfeldtennis durchgeführt werden.
Für die Altersklasse U9 müssen Midcourt-Turniere angeboten werden.
3.5 Sperrklausel
Jugendliche dürfen an mehreren Turnieren teilnehmen, die sich zeitlich überschneiden („konkurrierende Turniere“). Die Veranstalter sind nicht verpflichtet, auf Termine in einem zweiten gemeldeten Turnier Rücksicht zu nehmen.
Jugendliche dürfen folglich zu konkurrierenden Jugendturnieren innerhalb des TVN gleichzeitig melden. Sie müssen dies jedoch dem Ausrichter gegenüber kundtun.
Sofern ein Jugendlicher gegen diese Verpflichtung verstößt, wird dies gemäß DTB-TRP-Turnierordnung sanktioniert.
4. Spielberechtigung in den Mannschaften
4.1 Mannschaftsmeldung
Spielberechtigt sind die Jugendlichen, die einem unter 3.1 beschriebenen Verein angehören und von diesem gem. Abschnitt 7 für einen Mannschaftswettbewerb gemeldet werden.
4.2 Vereinszugehörigkeit
Voraussetzung hierfür ist wiederum, dass die/der Jugendliche bis spätestens 31.01. des neuen Jahres Mitglied des meldenden Vereines ist; Ausnahme: Spielergemeinschaften (s.u.).
Es ist den Jugendlichen nicht gestattet, gleichzeitig für mehrere Vereine in einer Spielsaison Mannschaftswettbewerbe zu bestreiten (vorbehaltlich Absatz 5.4). Bei Zuwiderhandlung verlieren alle beteiligten Vereine die Punkte der Spiele, an denen der Jugendliche teilgenommen hat.
4.3 Spielberechtigungsnummer
Für alle Jugendlichen aller Spielklassen ist eine Spielberechtigungsnummer des Verbandes bis spätestens 28.02. zu beantragen, da nur mit dieser die Erfassung der LK-Ergebnisse möglich ist.
4.4 Spielergemeinschaften
Auf gemeinsamen Antrag von zwei beteiligten Vereinen lässt der Jugendausschuss des Bezirkes Spielgemeinschaften zu. Der Antrag hierzu ist bis spätestens 01.12. für das Folgejahr zu stellen. Hierbei ist eine Spielergemeinschaft nur auf Bezirksebene möglich. Für eine Mannschaft auf Verbandsebene darf ein Spieler nur aus dem Bezirk als Gastspieler eingesetzt werden. Spielergemeinschaften auf Verbandsebene sind nicht gestattet. Der Jugendausschuss kann das Genehmigungsverfahren an den Wettspielleiter übertragen.
4.5 Altersgruppenbeschränkung
Die Spielberechtigung der Jugendlichen für eine bestimmte Jugendmannschaft setzt voraus, dass der Jugendliche das für die Altersgruppe gesetzte Alter nicht überschritten hat.
4.6 Meldung und Einsatz von ausländischen Jugendlichen
Meldung und Einsatz von ausländischen Jugendlichen sind ohne Einschränkung möglich.
5. Spielklassen, Auf- und Abstiegsregelungen
5.1 Verbandsliga, Niederrheinliga
Die Niederrheinliga besteht aus einer Gruppe und die Verbandsliga aus zwei Gruppen mit bis zu sieben Mannschaften.
Es wird mit Vierermannschaften gespielt.
Der Gruppenerste der Niederrheinliga ist Jugendmannschaftsmeister des TVN und spielt mit den Mannschaftsmeistern der Verbände Mittelrhein und Westfalen um die NRW-Mannschaftsmeisterschaf. Die Gruppenletzten und vorletzten steigen in die Verbandsliga ab.
In der Verbandsliga spielen nach Abschluss der Gruppenspiele jeweils die Gruppenersten (Heimrecht) gegen die Zweiten der anderen Gruppe. Die beiden Sieger dieser Überkreuzrunde steigen in die Niederrheinliga auf.
Die Gruppenletzten und -vorletzten der Verbandsliga steigen in die Bezirksligen ab. Ferner spielen die Drittletzten der beiden Gruppen in einem Entscheidungsspiel den fünften Absteiger aus (das Heimrecht wird hierbei gelost).
5.2 Bezirksliga
Jeder Bezirk bildet als oberste Konkurrenz für Mädchen und Jungen eine Bezirksliga. Diese soll aus nur einer Gruppe mit möglichst 7 Mannschaften bestehen. Eine Mannschaft muss mit mindestens zwei Spielern/Spielerinnen als Stammspieler melden, die im Folgejahr noch als Jugendliche spielberechtigt sind.
Sieger der BL ist Bezirksmeister und Aufsteiger in die VL. Aus der VL in den Bezirk absteigende Mannschaften werden in die BL aufgenommen. Die beiden Gruppenletzten steigen ab, d.h. sie scheiden aus der BL aus. Wenn mehr als eine Mannschaft aus der VL in den Bezirk absteigt, müssen auch weitere Mannschaften aus der BL absteigen, sodass zumindest ein Aufstiegsplatz in der BL frei wird. Die vom Abstieg betroffenen Mannschaften werden über die Bezirksklassen aufgenommen.
Hiernach bleiben für die BL ein oder zwei Aufstiegsplätze, welche an die Vereine gegeben werden, die sich nach den Ergebnissen aus den Bezirksligen und Bezirksklassen hierfür qualifiziert haben. Hierzu werden Siege und Platzierungen aller Mannschaften eines Vereins in den Leistungsstufen BL und A der Konkurrenzen U18, U15 und U12 nach folgendem Punktesystem bewertet:
Punkte | BL15 | U18 A | U15 A | U18 B | U15 B | BL12 |
1. Platz | 12 | 10 | 9 | 8 | 6 | 6 |
2. Platz | 10 | 8 | 7 | 6 | 4 | 4 |
3. Platz | 7 | 5 | 5 | 4 | 2 | 2 |
5.3 Bezirksklassen
Die Aufteilung der Mannschaften unterhalb der Bezirksligen erfolgt entspre-chend den Leistungsstufen A, B, C und D.
Die Gruppenstärke sowie die Anzahl der Leistungsstufen werden von den Bezirken nach Bedarf festgelegt. Die Bezeichnung der Leistungsstufen ist verbindlich.
Bei obiger Struktur ist der Sieger der Bezirksligen Bezirksmeister der jeweiligen Konkurrenz. Die Auf- und Abstiegsregelung wird von den einzelnen Bezirken entsprechend der jeweiligen Struktur festgelegt.
5.4 Kreisklassen
Sofern der Bezirk in mehrere Kreise aufgeteilt ist, die ihrerseits eigene Mannschaftswettbewerbe für die Jugend organisieren, sind die Regelungen aus 6.3 entsprechend auf die Kreise anzuwenden. Hierbei steigen die Sieger aus den A-Gruppen der Kreise in die untere Leistungsstufe der jeweiligen Bezirkskonkurrenz auf. Diese muss hierzu entsprechend viele Gruppen aufweisen und den Abstieg in die Kreisklassen vorsehen.
Eine Kreisliga entsprechend den Bezirksligen und der Verbandsliga ist nicht vorgesehen.
5.5 Gruppeneinschränkung
Ein Verein kann pro Gruppe nur eine Mannschaft stellen. Dies bedeutet, dass in der NL, der BL und den A-Gruppen, wo nur eine Gruppe vorgesehen ist, beschränkte Aufstiegsmöglichkeiten für ein und denselben Verein bestehen. Wenn z.B. ein Verein bereits eine Mannschaft in der BL-Gruppe hat, bleibt er vom Aufstieg in die BL ausgeschlossen; wenn er andererseits zugleich eine VL-Mannschaft hat und diese absteigt, so muss er einen Platz in der BL-Gruppe freigeben.
5.6 Besondere Auf- und Abstiegsregelungen, Neueinstufung
Die obigen Auf- und Abstiegsregelungen sind lediglich Empfehlungen. Der zuständige Jugendausschuss kann entsprechend der Gruppenstruktur hiervon abweichende Regelungen treffen, die vor Beginn der Spielsaison bekannt gemacht werden. Zuständig ist jeweils der abgebende JA, also z.B. für den Aufstieg von der BL in die VL der Bezirksjugendausschuss.
Darüber hinaus kann der zuständige Jugendausschuss den Aufstieg verwehren, wenn eine nach der sportlichen Regelung aufgestiegene Mannschaft im Folgejahr nicht über geeignete Spieler/-innen für die neue Klasse verfügen sollte. Hierzu ist der betroffene Verein anzuhören. Ist dieser nicht zum Verzicht bereit, so darf eine andere Mannschaft nicht allein deshalb vorgezogen werden, weil sie (z.B. aufgrund von Neuzugängen) über ein besseres Spielerpotential als der sportliche Aufsteiger verfügt; der Jugendausschuss muss vielmehr darlegen können, dass die Teilnahme in der höheren Klasse für die Mannschaft sportlich keinen Sinn macht.
Entsprechend soll der zuständige Jugendausschuss auf Antrag der Vereine auch Höher-, Nieder- und Neueinstufungen vornehmen.
6. Mannschaftsmeldung
6.1 Meldung der Mannschaften
Alle Jugendmannschaften sind durch die Vereine für jede Saison neu zu melden. Die Meldung ist „ online“ bis zum 31.01. an die zuständigen Geschäftsstellen zu senden.
Neue Mannschaften werden grundsätzlich in die niedrigste Leistungsstufe der jeweiligen Altersklasse eingestuft. Zieht ein Verein eine Mannschaft aus einer Konkurrenz (Altersklasse), in der er mit mehreren Mannschaften vertreten war, zurück, so wird grundsätzlich die Mannschaft der niedrigsten Leistungsstufe gestrichen. Soll eine von diesen Grundsätzen abweichende Einstufung erfolgen, so muss der Verein mit der Mannschaftsmeldung einen entsprechenden Antrag stellen (s. 6.6), wobei er sein Spielerpotential darlegt.
6.2 Namentliche Mannschaftsmeldung
Jeder Verein hat die namentliche Mannschaftsmeldung in dem vom Verband oder Bezirk vorgegebenen Online-Format bis zum 15.03. an die Geschäftsstelle des TVN zu senden. Hierbei sind die Ranglisten-ID-Nummer der Jugendlichen, die Spielberechtigungsnummer sowie die Leistungsklasse anzugeben.
6.3 Meldung nach Spielstärke
Die Jugendlichen sind nach Spielstärke aufzuführen und zwar auf dem eigens hierfür vorgesehenen Online-Meldebogen, wo alle spielberechtigten Jugendlichen aufzuführen sind (ein Meldebogen für alle Mädchen, ein zweiter für alle Jungen): Hierbei ist folgendes zu beachten: Jugendliche der AK U10 und U12, die gem. WSO nicht für eine Erwachsenen - Mannschaft spielberechtigt sind, dürfen als Stamm - oder Ersatzspieler jeweils max. eine AK höher eingesetzt werden.
Grundsätzlich gilt:
Sind Jugendliche in derselben Erwachsenenmannschaft und in derselben Jugendmannschaft gemeldet, so ist die Reihenfolge in der Erwachsenenmannschaft ver-bindlich. Diese ist durch die Leistungsklasse des Jugendlichen bestimmt. Bei gleicher LK entscheidet der Ranglistenplatz (Gesamtrangliste). Weicht die LK von der tatsächlichen Leistungsstärke ab, muss vor der namentlichen Meldung beim Verband eine Höhereinstufung beantragt werden.
Sind Jugendliche nur im Jugendbereich gemeldet, entscheidet die LK über die Reihenfolge. Auch hier gilt: Bei gleicher LK entscheidet die Ranglistenplatzierung. Ist die LK gleich, aber keine Ranglistenplatzierung (Gesamtrangliste) gegeben, bestimmt der meldende Verein die Reihenfolge. Ein Einsatz als Ersatzspieler ist nicht möglich, wenn ein Spieler auf der Ersatzposition eine bessere LK oder eine bessere Ranglistenposition hat als der Spieler vor ihm.
Ausnahme: In der Bezirksliga U18 müssen zwei Stammspieler des jüngeren Jahrgangs gemeldet werden. Ein Ersatzspieler mit besserer LK darf in diesem Fall unter einem solchen Stammspieler eingesetzt werden.
Grundsätzlich sind alle Ersatzspieler einer Mannschaft auch in der jeweiligen Mannschaft aufzuführen.
6.4 Spiel in 2 Altersklassen
Ein Spieler darf als Stammspieler (Position 1-4) in2 Altersklassen gemeldet und unbeschränkt oft eingesetzt werden. Dies gilt nicht für Meldung und Einsatz als Stammspieler in 2 Mannschaften derselben Altersklasse.
7. Mannschaftsaufstellung
7.1 Einzel und Doppel
Jedes Mannschaftsspiel besteht aus 4 Einzeln und 2 Doppeln. Die Einzel werden in der Rangfolge der Meldung gegeneinander gespielt. Es ist zulässig, in den Doppeln auch Spieler einzusetzen, die bei den vorangegangenen Einzeln nicht eingesetzt waren. Der in der Doppelaufstellung höchst gemeldete Spieler darf im 1. oder 2. Doppel aufgestellt werden. Die Summe der Platzziffern eines Doppelpaares darf nicht größer sein als die der folgenden.
Die Mannschaftsaufstellung ist für jedes Wettspiel, Einzel und Doppel, getrennt vorzunehmen, wobei nur gemeldete, spielberechtigte Spieler/-innen eingesetzt werden können.
Eine Mannschaft muss mit mindestens 2 Jugendlichen antreten, sonst gilt sie als nicht angetreten und hat den Wettkampf zu Null (0:2 Tabellenpunkte, 0:6 Matchpunkte, 0:12 Sätze, 0:72 Spiele) verloren.
7.2 Stamm- und Ersatzspieler
Eine Mannschaft besteht aus vier Stammspielern und den gleichzeitig zu meldenden Ersatzspielern/innen. In der NL sind drei, in der VL je zwei Ersatzspieler/-innen als Mindestzahl vorgeschrieben. In den Bezirksligen U18, U15 und U12 sowie in den A-Klassen sind ebenfalls mindestens zwei Ersatzspieler zu melden. Die Stammspieler einer jeden Mannschaft dürfen nicht in unteren Mannschaften eingesetzt werden. Spieler der unteren Mannschaften können dagegen als Ersatzspieler in einer höheren Mannschaft eingesetzt werden. Beim Einsatz in BL muss hierbei auf die dort bestehende, besondere Altersbeschränkung geachtet werden. Eine weitere Einschränkung etwa in der Weise, dass bei Einsatz in der höheren Mannschaft die darüber gemeldeten Spieler am selben Tag für die untere Mannschaft nicht spielberechtigt wären, besteht ausdrücklich nicht. Ferner kann jemand als Ersatzspieler/-in in mehreren Mannschaften eingesetzt werden. Wird aber ein Ersatzspieler ein zweites Mal in ein und derselben höheren Mannschaft eingesetzt (Einzel oder Doppel), so ist er für alle nachfolgenden Spiele nur noch für diese Mannschaft und höhere spielberechtigt. Muss ein Verein an einem Tag mit mehreren Mannschaften antreten und hat er hierzu nicht genügend Spieler zur Verfügung, so muss er die jeweils höherrangige Mannschaft gemäß der Ersatzspielerregelung komplettieren. Bei Zuwiderhandlung hat die begünstigte untere Mannschaft ihr Spiel zu Null (vergl. 8.1) verloren.
7.3 Rangfolge der Mannschaften
Zum Begriff „höhere Mannschaft“ ist folgende Rangfolge festgelegt:
Niederrheinliga, Verbandsliga, Bezirksliga, Bezirksklasse, Kreisklasse;
innerhalb der Bezirks- und Kreisklassen rangiert die höhere Altersklasse vor der höheren Leistungsstufe (Beispiel: MU18B geht vor MU15A).
8. Durchführung der Mannschaftswettspiele
8.1 Spieltermin
Die einzelnen Spieltermine werden mit dem Spielplan (Gruppenauslosung) bekannt gegeben.
Spieltag für NL und VL wird vom TVN festgelegt. Die gegnerischen Vereine können ihren Spieltermin ohne vorherige Benachrichtigung des Wettspielleiters vorziehen. Eine Verlegung hinter den angesetzten Termin ohne Genehmigung des Wettspielleiters ist nicht gestattet. Für wetterbedingte Ausfälle gilt der nächste Wochentag. Falls dieser auch keine Durchführung ermöglicht, ist ein Nachholtag eingeplant.
Die Bezirke können für ihre Ligen hiervon abweichende Regelungen treffen.
Erfolgt über den Spieltag keine Verständigung, so gilt der im Spielplan ursprünglich angegebene Termin, es sei denn, der Wettspielleiter setzt einen neuen Termin verbindlich fest.
8.2 Spielbeginn
Der Spielbeginn (Uhrzeit) wird vom TVN bzw. Bezirk festgelegt. Im beidseitigen Einverständnis kann diese Uhrzeit vorverlegt werden.
Es können nur Spieler eingesetzt werden, die zum Zeitpunkt der Aufstellung (Einzel bzw. Doppel) anwesend sind. Evtl. Verspätungen einzelner Spieler (z.B. schulische Gründe) müssen mit dem Jugendwart des gegnerischen Vereins mindestens zwei Tage vor dem Spieltermin abgesprochen werden.
Die Einspielzeit für Einzel wie für Doppel beträgt 5 Minuten. Spätestens 15 Minuten nach Abschluss der Einzel müssen die Doppel aufgestellt sein, und spätestens 15 Minuten nach Aufstellung muss mit den Doppeln begonnen werden.
8.3 Verspätetes Eintreffen einer Mannschaft
Aufgrund der besonderen Situation der Jugendspiele ist ein verspätetes Eintreffen einer Mannschaft durch die andere zu akzeptieren und das Spiel aufzunehmen, wenn sich die Verspätung in einem gewissen Rahmen hält. Hierzu gilt Folgendes:
Die pünktliche Mannschaft wartet mindestens eine halbe Stunde bis nach dem ursprünglich vereinbarten Spieltermin.
Die verspätete Mannschaft hat sich so früh wie möglich beim austragenden Verein telefonisch anzukündigen; spätestens bis zum Ablauf der halbstündigen Wartezeit. Wird diese Zeit überschritten, kann der pünktlich auf der Anlage anwesende Verein verlangen, das Spiel mit 6:0 zu seinen Gunsten zu werten.
8.4 Spielverlegungen
Bei schlechter Witterung beträgt die Wartezeit mindestens eineinhalb Stunden, bevor eine Spielverlegung auf den Nachspieltermin in Erwägung gezogen wird.
Wird ein Spieler vom TVN oder Bezirk anderweitig nominiert, so kann das gesamte Wettspiel oder auch nur das Einzel oder Doppel verlegt werden. Hierzu ist rechtzeitig (d.h. mindestens zwei Wochen vor dem eigentlichen Spieltermin) vom TVN, Bezirk oder Verein ein Antrag an den Wettspielleiter zu stellen, der dann in Absprache mit den betroffenen Mannschaften einen Nachholtermin festsetzt.
8.5 Platzgestellung
Der gastgebende Verein hat für einen Wettkampf für die Einzel vier und für die Doppel zwei gleichwertige Plätze zur Verfügung zu stellen. Spielen zur selben Zeit mehr als eine Mannschaft auf der Anlage, so gilt dies mit Einschränkung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze; Dreiplatz-Vereine spielen auf zwei Plätzen.
Bei schlechter Witterung oder Dunkelheit kann in beiderseitigem Einvernehmen der Wettbewerb in der Halle (zu Ende) gespielt werden.
8.6 Bälle
Der gastgebende Verein stellt für jedes Wettspiel 12 neue Bälle der mit dem Spielplan bekannt gemachten Ballmarke zur Verfügung.
8.7 Spielreihenfolge und -modus
Die Einzel beginnen bei Gestellung von vier Plätzen gleichzeitig, bei weniger Plätzen in der Reihenfolge 2, 4, 1, 3. Wenn auf einzelne Spieler/-innen aus entschuldigtem Grund (s. 7.2) gewartet wird, so sind die übrigen Spiele vorzuziehen. Wenn der/die Spieler/in dann bis zur vereinbarten Zeit nicht erscheint, so werden das betroffene Spiel und alle nachrangigen Spiele für die zugehörige Mannschaft als verloren gewertet (getrennt für Einzel und Doppel).
In allen Jugendligen im Verband und in den Bezirken werden die Spiele mit zwei Gewinnsätzen ausgetragen. Der dritte Satz (im Einzel und Doppel) wird in einem Match-Tie-Break entschieden. Match-Tie-Break bedeutet ein langer Tie-Break bis 10 mit zwei Punkten Abstand.
Beim Spielstand von 6:6 wird in den ersten beiden Sätzen die Tie-Break-Regel (bis 7 Punkte mit zwei Punkten Abstand) angewendet.
8.8 Oberschiedsrichter, Betreuer
Sofern kein unabhängiger Oberschiedsrichter bestellt wird, ist der Mannschaftsführer der Gastmannschaft Oberschiedsrichter im Sinne der DTB-Wettspielordnung. Er meldet sich mit seiner Mannschaft unmittelbar bei Eintreffen auf der Anlage bei der gastgebenden Mannschaft und sorgt für die Mannschaftsaufstellung.
In den Konkurrenzen U16 und jünger soll für jede Mannschaft ein erwachsener Betreuer zur Verfügung stehen. Dieser kann zugleich als Mannschaftsführer fungieren.
8.9 Nicht ausgetragene Spiele
Werden einzelne Spiele oder auch der gesamte Wettkampf aufgrund von Verspätung, Verletzung, Verzicht oder aus anderen Gründen nicht ausgetragen, so wird das jeweilige Spiel mit 6:0, 6:0 zugunsten der spielbereiten Mannschaft gewertet. Sollten beide Mannschaften nicht spielbereit sein (z.B. eine Mannschaft tritt nur mit drei Spielern an und der Vierte der anderen Mannschaft kommt zu spät), so bleiben die betroffenen Spiele mit 0:0 0:0 unbewertet. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, wo beide Mannschaften auf die Austragung der Doppel verzichten. (Doppel dürfen nicht „geschenkt“ werden, da sonst nichtausgetragene Spiele in das Matchpunktverhältnis eingehen und so nach Absatz 8.1 den Tabellenstand entscheiden können.)
Das Nichtantreten ist auf dem Spielbericht im Einzelnen zu vermerken durch: „6:0 6:0 nicht angetreten!“, entsprechend der beidseitige Verzicht durch: „0:0 0:0 beidseitig verzichtet!“
8.10 Spielbericht
Für die Spielberichtserstattung ist der gastgebende Verein verantwortlich. Soweit dies nicht über das vom Verband eingerichtete Medenspielprogramm online erfolgt, ist das für den Spielbericht vorgeschriebene Formular zu verwenden. Dieses ist vollständig und leserlich auszufüllen. Das Formular oder ggf. der EDV-Ausdruck ist von beiden Mannschaftsführern zu unterschreiben.
Der online-Spielbericht oder der manuell gefertigte Spielbericht muss spätestens am nächsten Werktag an den zuständigen Wettspielleiter abgeschickt werden. Wegen der durchgehenden Erfassung der LK-Punkte gilt dies für alle Ligen und Altersklassen.
9. Wertung der Mannschaftsspiele
9.1 Tabellenstand
Jedes gewonnene Wettspiel (Einzel oder Doppel) zählt einen Matchpunkt. Der Wettkampf wird entschieden nach der Anzahl gewonnener Matchpunkte. Für eine gewonnene Begegnung erhält die Mannschaft zwei Tabellenpunkte. Bei einer unentschiedenen Begegnung (3:3 Matchpunkte) erhält jede Mannschaft einen Punkt.
Für den Tabellenstand in den Gruppen sind die Tabellenpunkte maßgebend. Haben mehrere Mannschaften dieselbe Tabellenpunktzahl, so entscheiden über die bessere Platzierung in der Gruppentabelle zunächst die Matchpunkte, dann die Sätze und dann die Spiele; dabei entscheidet jeweils zunächst die Differenz der gewonnenen und verlorenen Zähler, dann die Zahl der gewonnenen Zähler. Sind dann noch zwei Mannschaften punktgleich, so entscheidet das unter den beiden Mannschaften erzielte Spielergebnis. Bei diesem „direkten Vergleich“ entscheidet nach der Matchpunktzahl, die Anzahl der gewonnenen Sätze, dann die Anzahl der gewonnenen Spiele und bei völligem Gleichstand der Sieg im 1. Doppel. Im Falle eines Gleichstandes, bei dem es um Auf- oder Abstieg geht, wird eine gesonderte Tabelle der punktgleichen Mannschaften erstellt.
9.2 Entscheidungsspiele
Entscheidungsspiele werden im direkten Vergleich entschieden.
9.3 Wertung für die DTB-Jugendrangliste
Die Spiele der NL, VL und BL werden gewertet.
10. Anwendung des DTB-Verhaltenskodex, Spielpausen und andere Eingriffe in den Wettkampf
10.1 Grundsätzliches, Vertretung des Oberschiedsrichters
Die unter diesem Abschnitt 11 aufgeführten Eingriffe in den Wettkampf sind nur statthaft durch einen für die jeweilige Veranstaltung berufenen, ausgebildeten Oberschiedsrichter. Dieser wird grundsätzlich durch den für die Veranstaltung Verantwortlichen des Verbandes bzw. Bezirks bzw. Kreises vertreten; dies sind
- bei den Jugendmannschaftswettspielen auf Verbandsebene bzw. Bezirks- bzw Kreisebene der Verbands- bzw. Bezirks- bzw. Kreisjugendwart sowie der jeweils zuständige Wettspielleiter
- bei den Turnieren mit DTB-Ranglistenwertung und anderen Einzelturnieren im Verbandsgebiet der Verbandsjugendwart
- bei Bezirks- bzw. Kreismeisterschaften zusätzlich der Bezirks- bzw. Kreisjugendwart.
Die genannten Personen können sich wiederum nur durch weitere Mitglieder aus den jeweiligen Gremien Vorstand, Sportausschuss oder Jugendausschuss (des TVNs, des Bezirks bzw. Kreises) vertreten lassen.
10.2 Anwendung des Verhaltenskodex
Bei den Turnieren aus Abschnitt 4.1 und 4.2 wird der Verhaltenskodex des DTB angewendet. Hierzu soll in der Ausschreibung ausdrücklich hingewiesen und ein ausgebildeter Oberschiedsrichter bestellt werden. Dieser darf nicht der Turnierleitung angehören. Er wird wie in 11.1 beschrieben vertreten.
Eine Anwendung des Verhaltenskodex bei den Mannschaftswettbewerben ist nur durch einen unabhängigen (vom Verband bestellten) Oberschiedsrichter möglich (also z.B. nicht vom Mannschaftsführer des Gastes).
10.3 Wettkampfverschiebungen, Pausenregelung
Der in Abschnitt 11.1 beschriebene Personenkreis kann Wettkampfverschiebungen sowie Wettkampfpausen anordnen, die über die Pausenregelung der DTB-Turnierordnung hinausgehen. Dies ist z.B. angesagt bei extremer Witterung (über 30° Celsius oder Ozonwarnung).
11. Ordnungsgelder
Bei Verstößen gegen diese Wettspielordnung ist der zuständige Wettspielleiter bzw. Jugendausschuss gehalten, gegen den betreffenden Verein Ordnungsgelder und ggf. weitere Maßnahmen zu verhängen. Hierzu gilt im Einzelnen:
11.1 Mangelhafter Spielbericht
Hierfür wird ein Ordnungsgeld von € 12.50 fällig, wenn der Spielbericht unvollständige oder fehlerhafte Angaben enthält und somit nicht korrekt verarbeitet werden kann.
11.2 Wissentlich falsche Angaben im Spielbericht
Enthält der Spielbericht falsche Angaben, die dem sportlichen Verlauf des Wettkampfs widersprechen (vergl. insbesondere Absatz 9.8), so wird ein Ordnungsgeld von € 100,- gegen beide Vereine verhängt; weitere Sanktionen vorbehalten (siehe Abs. 12.9).
11.3 Versäumnis bei der Berichterstattung
Wenn versäumt wird, den Spielbericht rechtzeitig an den Wettspielleiter zu senden oder den Wettspielleiter über eine Terminverlegung zu informieren, wird ein Ordnungsgeld von € 12.50 fällig.
11.4 Verspätetes An- oder Abmelden von Mannschaften
Wenn versäumt wurde, gemäß Abschnitt 7 eine oder auch mehrere Mannschaften an- oder abzumelden, so wird ein Ordnungsgeld von € 50,- erhoben. In wie weit dabei zu spät gemeldete Mannschaften noch berücksichtigt werden können, wird vorab vom zuständigen Jugendausschuss entschieden.
Wird eine Mannschaft nach Bekanntmachung der Auslosung zurückgezogen, so wird hierfür ein Ordnungsgeld von € 125,- erhoben.
11.5 Fehler bei der Mannschaftsmeldung
Gravierende Fehler bei der Mannschaftsmeldung werden, unabhängig von zu treffenden sportlichen Entscheidungen, mit einem Ordnungsgeld von € 25,- geahndet. Als „gravierend“ wird dabei angesehen, wenn der Fehler Auswirkungen auf die Einstufung der Mannschaft, den Wettkampfverlauf oder auf sonstige Entscheidungen hat. Hierzu zählen z.B. die falsche Angabe eines Jahrgangs oder die falsche Rangfolge bei der namentlichen Meldung entgegen DTB-Jugendrangliste oder Erwachsenenaufstellung.
11.6 Nichtantreten, Einsatz nicht gemeldeter Spieler/-innen
Das Nichtantreten einer Mannschaft zum festgelegten bzw. vereinbarten Spieltermin hat ein Ordnungsgeld von € 75,- zur Folge; gleiches gilt bei Einsatz nicht gemeldeter Spieler/-innen.
11.7 Ungenügende Platzgestellung
Stellt ein Verein für ein Mannschaftsspiel nicht die vorgeschriebene Zahl Plätze zur Verfügung, so wird ein Ordnungsgeld von € 25,- erhoben. Der Wettspielleiter kann zusätzlich das Wettspiel für den gastgebenden Verein mit 0:6 verloren werten.
11.8 Mahnung
Wird ein Ordnungsgeld binnen innerhalb der in der Rechnung gesetzten Frist nicht beglichen, wird eine Mahngebühr von € 5.- erhoben.
Sollte ein Ordnungsgeld trotz Mahnung nicht beglichen werden, erfolgt ein Punktabzug von 2 Tabellenpunkten.
11.9 Weitere Maßnahmen
Bei besonderen Verstößen kann der Jugendausschuss weitere Maßnahmen festsetzen, insbesondere den Ausschluss einzelner Spieler oder Mannschaften vom Wettkampf.
12 Proteste, Beschwerden
Sollte es bei einem Wettspiel Anlass zu einem Protest geben, so ist dies auf dem Spielbericht zu vermerken.
Der Protest ist binnen einer Woche nach dem Austragungstag an den Wettspielleiter einzusenden, begleitet von der Zahlung einer Protestgebühr von € 50,-.
In erster Instanz werden Proteste vom Wettspielleiter entschieden. Gegen die Entscheidung des Wettspielleiters kann beim Jugendausschuss Beschwerde eingelegt werden. Hierbei ist eine weitere Protestgebühr von € 100,- fällig. Eine weitere Entscheidungsinstanz ist nicht vorgesehen.