Gemäß § 3.2 der Jugendwettspielordnung ist bei den Mannschaftsspielen und Turnieren der Nachweis einer sportärztlichen Bescheinigung auf Verbands-, Bezirks- oder Kreisebene den Ausrichtern vorzulegen.
Gemäß § 3.2 der Jugendwettspielordnung ist bei den Mannschaftsspielen und Turnieren der Nachweis einer sportärztlichen Bescheinigung auf Verbands-, Bezirks- oder Kreisebene den Ausrichtern vorzulegen.